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   BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12   

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https://dejure.org/2012,44690
BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12 (https://dejure.org/2012,44690)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2012 - 3 B 4.12 (https://dejure.org/2012,44690)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 3 B 4.12 (https://dejure.org/2012,44690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aussetzen eines Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG bzgl. Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 94; StPO § 257c
    Aussetzen eines Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG bzgl. Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12
    Das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (zur Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO) sowie bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Klägers - 2 BvR 2201/12 - gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens - 1124 Ls 312 Js 32070/04 Amtsgericht München - durch die Beschlüsse des Landgerichts München II vom 24. Juli 2012 (1 Qs 19/12) und des Amtsgerichts Dachau vom 3. Mai 2012 (2 Ls 70 Js 7955/12) ausgesetzt.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

    Mit Beschluss vom 10. Dezember 2012 (BVerwG 3 B 4.12) hat der Senat das Beschwerdeverfahren nach § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den (nicht vom Kläger geführten) Verfassungsbeschwerdeverfahren - 2 BvR 2628/10 u.a. - über die Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO sowie bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens - 2 BvR 2201/12 - ausgesetzt.
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